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Ausbildung zur Passagierberechtigung


Fluglehrer Peter Nitsche (links) erklärt alle wichtigen Handgriffe für das Tandemfliegen und lehrt Hans das Fliegen als und mit Passagier . Später startet Hans selbst als Pilot, mit Hanna als Passagier (opfert sich gerne).
Gemeinsam geniessen wir das herrliche Panorama von Köln und Leverkusen im Sonnenuntergang. Das macht Spaß auf mehr.

Ausbildungsflüge mit diversen Passagieren


Eingangsvoraussetzungen A-Lizenz seit mindestens 12 Monaten, Flugbuchnachweis von mindestens 100 Höhenflügen nach Erteilung der A-Lizenz, Volljährigkeit. Vorauswahlprüfung
In einem praktischen Eingangstest vor einem vom DHV beauftragten Prüfer, muss der Bewerber seine überdurchschnittlichen fliegerischen Fähigkeiten im Alleinflug nachweisen.
Theorieausbildung:mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Praxisausbildung: mindestens 5 Flüge zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer, 10 Flüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirmflieger oder Sonderpilotenscheines für Paragleiter unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers. Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte Kennen lernen der Ausrüstung, Einweisung des Passagiers, Start, Abflug, Flug, Flugmanöver, Schnellabstieg, Landeanflug, Landung Einzelheiten siehe Praxislehrplan Flugpraxisnachweis Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mindestens 30, von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, mit Inhabern einer Lizenz (mindestens A-Lizenz) für Gleitschirm/Drachenflieger oder eines Sonderpilotenscheines für Para/Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule.
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung durch einen unabhängigen DHV-Prüfer
Berechtigungen: In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen ohne Überlandflüge mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en). In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen einschließlich Überlandflügen mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en). Gültigkeit Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum, Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss. Die Passagierberechtigung ist nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (A-Lizenz, B-Lizenz) gültig, sie verliert zusammen mit dieser ihre Gültigkeit.