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19.03.05 bis 03.04.05

Hans absolviert den Fluglehrer-Lehrgang Teil 1
Lehrprobe Thema: Abstiegshilfen -
Fotos Gmund/Tegernsee und Rodeneck/Italien durch Anklicken vergrössern

Eingangsvoraussetzungen
  • A-Lizenz seit mindestens 24 Monaten, B-Lizenz.
  • Flugbuchnachweis von mindestens 200 Höhenflügen.
  • Die Eingangsvoraussetzungen müssen mit Stichtag Beginn des Assistentenlehrgangs erfüllt sein. Die gesamte Fluglehrerausbildung muss schriftlich dokumentiert werden.
    Vorauswahltest
    Der Bewerber hat in einem praktischen Vorauswahltest überdurchschnittliches Können bei den Flugaufgaben Start im flachen Gelände, Start im steilen Gelände, Abflug, Steilspirale, seitliches Einklappen, Pendeln um Längs- und Querachse, Landeeinteilung und Landung nachzuweisen. Im theoretischen Vorauswahltest ist die Prüfung zur A- und B-Lizenz in verkürzter Zeit abzulegen. Die Vorauswahlprüfung wird von einem beauftragten Prüfer von DHV und ÖAeC abgenommen. Der erfolgreich abgelegte Vorauswahltest ist Voraussetzung für die Teilnahme am Assistentenlehrgang. Auf das gesamte Fluglehrerpraktikum von mindestens 90 Tagen, kann ein Vorpraktikum in der Flugschule, das vor dem Assistentenlehrgang absolviert worden ist, mit maximal 30 Tagen angerechnet werden. Im Vorpraktikum darf der Praktikant keine selbständige praktische Ausbildungstätigkeit durchführen.
    Fluglehrerlehrgang Teil 1 (Assistentenlehrgang)
    Im 16-tägigen Assistentenlehrgang werden die Teilnehmer umfassend in den Sachgebieten Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Pädagogik, Flugpraxis und Verhalten in besonderen Fällen unterrichtet. Der Lehrgang teilt sich in 2 Abschnitte; 1 Woche Theorie und 1 Woche Praxis. Der Lehrgang schließt mit einer Lehrprobe von jedem Teilnehmer. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang darf der Fluglehrerassistent praktische Lehrtätigkeiten in der Flugschule durchführen.


    Fluglehrerlehrgang Teil 2 erfolgt später - hier weitere INFOS