Vor der Teilnahme am Fluglehrerlehrgang Teil 2, müssen mindestens 30 der insgesamt 90 Praktikumstage in der Flugschule absolviert worden sein.
7-tägiger Lehrgang mit abschließender Fluglehrerprüfung. Dieser Lehrgang dient der Wiederholung der wichtigsten Inhalte des Assistentenlehrgangs sowie eine intensive Prüfungsvorbereitung.
Die Fluglehrerprüfung wird von einer fünfköpfigen Prüfungskommission, bestehend aus Experten des DHV und des ÖAeC abgenommen. Sie schließt sich unmittelbar an den Fluglehrerlehrgang Teil 2 an.
Praktische Prüfung: Der Bewerber hat der Prüfungskommission ein Prüfungsvideo zur Beurteilung vorzulegen. Auf dem Video muss das praktische Prüfungsprogramm fehlerfrei demonstriert werden.
Theoretische Prüfung: Der Bewerber hält eine Unterrichtseinheit aus dem Theorieunterricht als Lehrprobe vor der Prüfungskommission. Das Thema der Lehrprobe wird jedem Bewerber am Ende des Assistentenlehrgangs bekannt gegeben.
Anschließend wird der Bewerber durch die Mitglieder der Kommission in jedem Sachgebiet mündlich geprüft.
Praktische und theoretische Prüfung werden getrennt bewertet. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils kann die Wiederholung frühestens zum nächsten Prüfungstermin erfolgen.
Die Lehrberechtigung wird vom DHV erteilt, wenn der Bewerber die Fluglehrerprüfung bestanden und das vollständige Fluglehrerpraktikum nachgewiesen hat.
Neu ab 2005: Vor Erteilung der Lehrberechtigung ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang über mindestens 8 Doppelstunden von einer anerkannten Institution (Rotes Kreuz, ASB etc.) innerhalb der letzten 3 Jahre zu erbringen.
Die Lehrberechtigung "Gleitsegelfluglehrer" berechtigt zur selbständigen praktischen Ausbildung von Flugschülern.
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erteilt. Zur Verlängerung sind mindestens 2 der 3 nachfolgend genannten Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Der Nachweis von mindestens 60 Starts und Landungen oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
2. Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang des DHV
3. Erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung in den letzten 12 Monaten der Gültigkeit der Lehrberechtigung